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   AG Dortmund, 01.09.2020 - 425 C 1320/20   

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https://dejure.org/2020,34730
AG Dortmund, 01.09.2020 - 425 C 1320/20 (https://dejure.org/2020,34730)
AG Dortmund, Entscheidung vom 01.09.2020 - 425 C 1320/20 (https://dejure.org/2020,34730)
AG Dortmund, Entscheidung vom 01. September 2020 - 425 C 1320/20 (https://dejure.org/2020,34730)
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Volltextveröffentlichungen (4)

Kurzfassungen/Presse

  • onlineurteile.de (Kurzmitteilung)

    Flug wegen schlechter Sicht annulliert - Hält der Pilot eine Landung für zu riskant, ist diese Einschätzung für die Airline verbindlich

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2020, 1377
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 24.09.2013 - X ZR 160/12

    Vogelschlag begründet außergewöhnliche Umstände im Sinne der

    Auszug aus AG Dortmund, 01.09.2020 - 425 C 1320/20
    Dem Wortlaut entsprechend handelt es sich um Umstände, welche außergewöhnlich, d.h. sich als nicht dem gewöhnlichen Lauf der Dinge entsprechend darstellen und außerhalb dessen liegen, was üblicherweise mit dem Ablauf der Personenbeförderung im Luftverkehr in Verbindung steht (BGH Urteil vom 24.09.2013 - X ZR 160/12).

    Welche Maßnahmen einem Luftfahrtunternehmen zumutbar sind bestimmt sich nach den Umständen des Einzelfalls (BGH Urteil vom 24.09.2013 - X ZR 160/12; EuGH Urteil vom 12.05.2011 - C-294/10).

  • BGH, 12.06.2014 - X ZR 121/13

    Keine Ausgleichszahlung nach der Fluggastrechteverordnung bei Generalstreik und

    Auszug aus AG Dortmund, 01.09.2020 - 425 C 1320/20
    Ein unmittelbarer Bezug wird von der Verordnung gerade nicht vorausgesetzt (BGH Urteil vom 12.06.2014 - X ZR 121/13).
  • EuGH, 12.05.2011 - C-294/10

    Eglitis und Ratnieks - Luftverkehr - Verordnung (EG) Nr. 261/2004 - Art. 5 Abs. 3

    Auszug aus AG Dortmund, 01.09.2020 - 425 C 1320/20
    Welche Maßnahmen einem Luftfahrtunternehmen zumutbar sind bestimmt sich nach den Umständen des Einzelfalls (BGH Urteil vom 24.09.2013 - X ZR 160/12; EuGH Urteil vom 12.05.2011 - C-294/10).
  • AG Geldern, 03.08.2011 - 4 C 242/09

    Entscheidet der Pilot, dass die Landung des Flugzeuges wegen des Wetters zu

    Auszug aus AG Dortmund, 01.09.2020 - 425 C 1320/20
    Insoweit ist dem für die Sicherheit seiner Passagiere verantwortlichen Piloten ein Ermessensspielraum zuzubilligen, der vom Gericht nur eingeschränkt überprüfbar ist (vgl. AG Frankfurt, Urteil vom 03.12.2019 - 31 C 3485/18; AG Geldern, Urteil vom 3.08.2011 - 4 C 242/09).
  • AG Frankfurt/Main, 03.12.2019 - 31 C 3485/18

    Fluggastrechte-Verordnung - extreme Windverhältnisse Landung nicht möglich

    Auszug aus AG Dortmund, 01.09.2020 - 425 C 1320/20
    Insoweit ist dem für die Sicherheit seiner Passagiere verantwortlichen Piloten ein Ermessensspielraum zuzubilligen, der vom Gericht nur eingeschränkt überprüfbar ist (vgl. AG Frankfurt, Urteil vom 03.12.2019 - 31 C 3485/18; AG Geldern, Urteil vom 3.08.2011 - 4 C 242/09).
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